Logo Wandelstiften      
   
 
 
Vernetzen Unterstützen Handeln
    Kriterien für ein Netzwerk von progressiven Stiftungen
 

 

Kriterien des Netzwerks

1. Sozialer Wandel und gesellschaftlicher Fortschritt
Die Mitglieder des Netzwerkes Wandelstiftungen setzen dauerhaft einen überwiegenden Teil ihrer finanziellen und ideellen Kapazitäten ein, um gesellschaftlichen Fortschritt und sozialen Wandel zu fördern.
• Wir sehen unseren Auftrag darin, weltweit Menschen- und Bürgerrechte, Geschlechtergerechtigkeit, Frieden, Ökologie sowie ökonomische und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Rückschritten in diesen Bereichen wirken wir aktiv entgegen.
• Wir bringen sozialen Wandel voran, indem wir Akteurinnen und Akteure mit ihren Projekten und Strukturen sowie in ihren eigenen Belangen fördern. Sie sind wichtige TrägerInnen gesellschaftlichen Fortschritts und agieren von der Graswurzelebene aus.
• Wir wollen strukturelle Veränderungen bewirken und auf diese Weise Probleme an den Wurzeln grundsätzlich lösen und nicht nur die Symptome lindern. Deshalb unterstützen wir durch Empowerment soziale Bewegungen und ihre Proteste und Kampagnen. Dabei wollen wir politisches und ökonomisches Handeln, Gesetzgebung und kulturelle Einstellungen beeinflussen.

Der hier formulierte Rahmen ist die gemeinsame Basis aller Stiftungen im Netzwerk. Die gesellschaftlichen Bereiche, in denen die einzelnen Stiftungen tätig sind, und die konkreten Ziele, die sie sich gesetzt haben, sind unterschiedlich und veränderbar.

2. Stiftungsvermögen und Mitbestimmung
Viele der Stiftungen im Netzwerk erhalten ihr Stiftungsvermögen aus bisher privaten Vermögen, die sie einer gesellschaftlichen Verwendung zuführen.
Die Entscheidung über die Anlage und die Verwendung des Stiftungsvermögens soll nicht von einzelnen StifterInnen allein getroffen werden, sondern gemeinsam mit Personen, die ihre Lebenserfahrung und ihre Kompetenzen in formalisierte Strukturen der Mitbestimmung einbringen.

3. Grundsätze der Geldanlage
Die Stiftungen im Netzwerk setzen sich bewusst mit ihrer Anlagenpolitik auseinander und erkennen die Möglichkeiten und die Grenzen ethisch- nachhaltiger Anlage.
Neben den klassischen Kriterien von Liquidität, Sicherheit und Rendite bevorzugen sie Anlagen, die dem Stiftungszweck förderlich sind, ihm aber zumindest nicht widersprechen.
Sie geben sich für ihre Geldanlage ethische, ökologische und sozial verantwortliche Anlagerichtlinien. Die Stiftungen nehmen als AnlegerInnen ihre Einflussmöglichkeiten auf Unternehmen und Banken wahr.

4. Transparenz
Die Stiftungen im Netzwerk weisen durch umfassende, leicht zugängliche Veröffentlichung nach, inwieweit sie die Kriterien des Netzwerks erfüllen. Sie veröffentlichen:
• ihre Förderkriterien, ihre Förderstrategie und ihre Förderverfahren.
•eine Liste der von ihnen geförderten Projekte, vorausgesetzt deren
Einverständnis besteht.
• die eigene Organisationsstruktur, besonders die Personen, die in den Entscheidungsorganen vertreten sind, sowie die Kriterien, wie dieses Personal berufen und kontrolliert wird und wie es abberufen werden kann. Für evtl. auftretende Interessenkonflikte gibt es schriftlich fixierte Regeln.
• die Richtlinien für ihre Geldanlage, die grundlegende Portfoliostruktur sowie wichtige Einzelpositionen.

Mitgliedschaft
Für Stiftungen, die dem Netzwerk angehören oder ihm beitreten möchten, sind die in Punkt 1 genannten Ziele verbindliche Grundlage.
Wir sehen den Aufbau des Netzwerkes Wandelstiftungen als einen fortlaufenden Prozess, der die Stiftungen anregt, die Demokratisierung ihrer Entscheidungsprozesse, die Ausrichtung ihrer Geldanlagen und die Darstellung ihrer Arbeit entsprechend den Punkten 2 bis 4 zu entwickeln.
Eine Vollmitgliedschaft ist möglich, wenn alle vier Kriterien schrittweise umgesetzt werden. Dafür können Zeiträume gewählt werden, die ökonomisch sinnvoll und in den jeweiligen Mitbestimmungsstrukturen möglich sind.
Diejenigen Stiftungen, die mit Punkt 1 konform gehen, aber einzelne andere Kriterien für die volle Mitgliedschaft dauerhaft nicht erfüllen können, sind zu einer assoziierten Mitgliedschaft eingeladen. Sie haben im Netzwerk kein Stimmrecht.
Einem Antrag auf Mitgliedschaft muss im Einvernehmen aller Mitglieder entsprochen werden.

Stand (24.06.2009)

[zurück]